Arbeitsvisum (Z)

Allgemeine Informationen

Das chinesische Konsulat hat sich entschlossen von jedem Visaantragsteller Fingerabdrücke zu nehmen. Ab dem 16.12.2019 muss jeder Visaantragsteller persönlich zum Chinese Visa Application Service Centre Berlin kommen, um seine Dokumente einzureichen und Fingerabdrücke zu hinterlassen. Reisende, die in anderen Bundesländern wohnen, können natürlich auch ein anderes Visa Centre besuchen (Hamburg, Frankfurt am Main, München, Düsseldorf). Bitte hier unbedingt die Zuständigkeit der Konsulate beachten.

Jeder Reisende muss wie gewohnt den Online-Visumantrag ausfüllen und anschließend einen Termin im Service Centre buchen. An diesem Tag müssen dann alle notwendigen Dokumente (Visumantrag, aktuelles biometrisches Passbild, Einladung aus China, Reiseplan vergangener Reisen, original Reisepass, Datenschutzbestimmungen) vorgelegt werden.

Bei der nächsten Visabeantragung müssen dann die Personen, die Ihre Fingerabdrücke bereits im Service Centre hinter lassen haben nicht wieder persönlich anreisen, sofern der selbe Pass benutzt wird. Sobald ein neuer Pass erstellt wird, müssen wieder Fingerabrücke abgenommen werden. Ansonsten sind die Visaantragsteller für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Abnahme von Fingerabdrücken befreit.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben im Visumantrag stimmen. Folgende Angaben können laut Konsulat nicht korrigiert werden:

- Vor- und Nachname (bitte den Namen wie im Reisepass angeben/ z.B. auch den zweiten Vornamen angeben),

- Geburtsdatum, Passnummer (es gibt kein "O" im Reisepass, immer eine Null "0" angeben),

- Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht.

Wenn Sie möchten, können Sie uns die Unterlagen vorab per E-Mail senden, damit wir diese überprüfen können (gegen Gebühr).

Ein Arbeitsvisum (Kategorie Z) wird für Personen ausgestellt, die in der VR China dauerhaft beschäftigt werden sollen. Das Konsulat der VR China in Deutschland stellt ein provisorisches Arbeitsvisum mit 3-monatiger Gültigkeit aus. Dieses provisorische Visum muss vor Ort in China in eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung umgewandelt werden.

Wird der Hauptantragsteller von weiteren Familienmitgliedern (Ehepartner, Kinder) nach China begleitet, so muss für diese ein Begleitvisum beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des Begleitvisums wird an die Gültigkeit des Arbeitsvisums gekoppelt.

Reiseplan für vergangene Reisen

Das chinesische Konsulat möchte, das alle Antragsteller, deren Reisepass nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurde, eine Auflistung aller geschäftlichen und privaten Reisen ab diesen Zeitpunkt (nur Länder außerhalb der Europäischen Union) in einem separaten Brief auflisten. Bitte sehen Sie sich dazu auf der rechten Seite unser Beispielschreiben "Reiseplan" an.

Wichtige Änderungen beim Visumantrag China

Ab sofort wird nur noch der neue Online Antrag für das Visum China aktzeptiert. Der Antrag muss am Ende ausgedruckt und zweimal unterschrieben werden (erste und letzte Seite). Zusätzlich muss ein biometrisches Passbild im Laufe des Online-Antrags hochgeladen werden. Der Online-Antrag liegt nur in den Sprachen Englisch und Chinesisch vor. Wir bieten unseren Kunden jedoch eine Antragshilfe für den chinesischen Online-Antrag an. Bitte kontaktieren Sie uns gegebenenfalls. Den Link zum Visumantrag finden Sie im nächsten Absatz und auf der rechten Seite.


Für die Ausstellung des Geschäftsvisums China benötigen wir:

  • Online-Visumantragsformular der VR China, vollständig ausgefüllt,
  • siehe folgenden Link: Visumantrag China,
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (in Farbe, möglichst aktuell),
  • original Reisepass mit einer Restgültigkeit von mind. 6 Monaten,
  • Offizielles Einladungsschreiben der chinesischen Provinzregierung (Letter of Notification),
  • Arbeitsgenehmigung der chinesischen Provinzregierung,
  • Kopie der Meldebestätigung bzw. Aufenthaltstitel (nur für ausländische Passinhaber),
  • Einwilligung Datenschutzerklärung (siehe Link oben rechts).

Zusätzliche Informationen zum Arbeitsvisum (Z)

  • Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei Aufenthalten über 24 Stunden in der VR China. Die Meldung muss bei der lokalen Polizei innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch. Bei Unterbringung in einem Privathaushalt muss diese Meldung selbst vorgenommen werden.
  • Das chinesische Konsulat hat eine Agentur mit der Annahme und Prüfung der Unterlagen vorgeschaltet. Das Chinese Visa Application Service Center Berlin berechnet für diese Tätigkeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 65,45 Euro (inkl.MwSt)
  • Für ausländische Passinhaber gelten teilweise andere Visabestimmungen. Bitte sprechen Sie uns an.

Konsulargebühren & Kosten für das Visumcenter Berlin

  • Arbeitsvisum = 60,00 Euro (Konsulargebühren China) + 65,45 Euro (Chinese Center Gebühren) = 125,45 Euro (inkl. MwSt).

Unsere Servicegebühren betragen je nach Bearbeitungszeit 78,42 Euro inkl. MwSt (Standard) bis 102,22 Euro inkl. MwSt (Express). Eine vollständige Auflistung unserer Preise entnehmen Sie bitte dem Menü "Preise".

Preisbeispiel: Konsulargebühren + Chinese Center Gebühren 125,45 Euro + Serviceleistungen VisumCompany 78,42 Euro + Rückversand Einschreiben 6,00 Euro = 209,87 Euro Gesamtkosten

Unser Service für Ihr Arbeits-Visum China

  • Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung und Beschaffung für Ihr Visum China und das schon ab 65,90 € (zzgl. MwSt) für unseren Standard-Tarif.
  • Schicken Sie Ihre Unterlagen je nach Dringlichkeit per Einschreiben oder Kurier an die VisumCompany nach Berlin. Sobald Ihre Unterlagen eingetroffen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung für die Beschaffung Ihres Visums China.